Klarheit im Binnenmarkt: ZVEI veröffentlicht Positionspapier zur CE-Kennzeichnung von Relais
Der Europäische Binnenmarkt setzt auf klare Richtlinien für Produktsicherheit. Um die einheitliche Anwendung der CE-Kennzeichnung für elektromechanische Elementarrelais gemäß IEC/EN 61810-1 nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU weiter zu stärken, veröffentlicht der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI e. V.) sein Positionspapier zur Einstufung dieser Bauteile.
Das Papier erläutert die langjährige Position des ZVEI und bekräftigt, dass die Niederspannungsrichtlinie im Allgemeinen nicht auf Elementarrelais als Grundbauteile anwendbar ist, da deren Sicherheit primär nur im eingebauten Zustand bewertet werden kann.
Wichtige Erkenntnisse des Positionspapiers:
- Elementarrelais als Grundbauteile: In der Regel fallen Elementarrelais nicht unter die Niederspannungsrichtlinie und benötigen daher keine CE-Kennzeichnung.
- Ausnahmen im Grenzbereich: Bestimmte Produkte im Grenzbereich, die sicherheitstechnisch bewertbare Merkmale aufweisen, müssen gesondert betrachtet werden. Hier kann die CE-Kennzeichnungspflicht greifen.
Das Positionspapier des ZVEI dient als wertvolle Orientierungshilfe für Hersteller und Anwender von Elementarrelais und trägt zur Verdeutlichung im Europäischen Binnenmarkt bei.